Satzung MTB Sport Saar-Obermosel
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§2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins ist
die nachhaltige Förderung & Ausübung des Mountainbike-Sports im Allgemeinen
die Förderung grenzüberschreitender Mountainbike Aktivitäten in der Großregion
Förderung des Anti-Doping Gedankens
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
Sportart spezifische Trainingsangebote für Vereinsmitglieder
Gemeinsame Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen
Ausrichten Sportart spezifischer Veranstaltungen und Wettkämpfe
Sportart spezifische Nachwuchsförderung und Ausbildung
Vereins- und verbandsübergreifende Kooperationen und Projekte
Interregionale Kooperationen und Projekte in der Großregion
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Nachhaltige Ausgestaltung aller Vereinsaktivitäten