Teilnahmebedingungen

Es gelten für alle Wettbewerbe die Sportordnung sowie die aktuellen Wettbewerbsbestimmungen (WB) MTB des Bundes Deutscher Radfahrer lauf offizieller Veröffentlichung unter www.rad-net.de.

Ausrüstung:
Für den einwandfreien technischen Zustand ihrer Ausrüstung sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Es sind ausschließlich Mountainbikes ohne elektrische oder sonstige Motorunterstützung zugelassen. Es besteht bei alle Rennen absolute Helmpflicht. Schützer werden beim Trailrace empfohlen.

Verhaltensregeln / Ausschluss:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen oder mehrere Teilnehmer wegen unsportlichen Verhaltens von der Veranstaltung auszuschließen. Des Weiteren wird das Wegwerfen von Getränkeflaschen, Müll und anderen Gegenständen außerhalb der dafür vorgesehen Müllbehälter mit sofortigem Ausschluss geahndet!!! Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz verstehen sich von selbst. Sollte es zu Notfällen  kommen, verpflichtet sich jeder Teilnehmer, diese umgehend zu melden und ggf. Erste Hilfe zu leisten. Darüber hinaus möchten wir alle Teilnehmer darauf hinweisen, dass eine Ablenkung durch elektronische Unterhaltungsmedien wie MP3 Player oder sonstige Medien zu gefährlichen Situationen im Rennablauf führen kann und die Benutzung dieser während der Veranstaltung zu vermeiden ist.

Bezeichnung der Risiken:
1. Jeder Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung der Sportart Mountainbiking verbunden sind, wie z.B. durch Ermüdung/Erschöpfung bewirkte Gefahren während einer Veranstaltung. Dies beinhaltet Gefahren für jedermann, insbesondere aus Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, Gefahren von öffentlichen Straßen, sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen. Der Teilnehmer akzeptiert, dass im Falle des Befahrens von öffentlichen Straßen die Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten.

2. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Sorgfalt des Veranstalters bei der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Sicherheit der Strecke sich nur auf vorhersehbare Risiken erstrecken kann. Das heißt zugleich, dass gewisse Abläufe nicht immer vorausgesehen oder unter Kontrolle gehalten werden können. Es ist daher akzeptiert, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß eines etwaigen Schadens stehen. Dabei ist entscheidend die pflichtgemäße Betrachtung des Veranstalters vor der Veranstaltung.

Risikobereitschaft:
1. Der Teilnehmer erkennt mit dem Start Eignung und Zustand der Rennstrecke an. Der Teilnehmer übernimmt mit voller Absicht etwaige Risiken und Gefahren für sich, auch solche, die aus einer etwaigen Unterschätzung des Schwierigkeitsgrades der Strecke für sich selbst resultieren.

2. Der Teilnehmer ist für die von ihm verwendete Ausrüstung und die Wahl und Bewältigung der Fahrspur selbst verantwortlich.

Persönliche Haftung / Haftungsverzicht:
1. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten sind ausgeschlossen.

2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung und wettergerechte Bekleidung zu sorgen.

3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.

4. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.

5. Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen. Es wird empfohlen eine Private (Auslands-)Krankenversicherung, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransporte beinhaltet, für diese Art von Veranstaltungen abzuschließen bzw. bereits vorhandene Versicherungen zu überprüfen.

6. Es wird hiermit vereinbart, dass eine etwaige Haftung des Veranstalters für die Fälle einfacher Fahrlässigkeit begrenzt ist auf den Umfang und die Höhe der vom Veranstalter eingedeckten Haftpflichtversicherung.

Ausfall der Veranstaltung / Nichtteilnahme:
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter), Nichtantritt oder Abbruch der Veranstaltung aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

Datenerfassung und -verarbeitung:
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für die Ergebnisveröffentlichung, den Urkundendruck und zukünftige Information erfasst und weitergegeben sowie die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.

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